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Impressum

Inhaber:

Holger Rockstroh

Anschrift:

Ricarda-Huch-Straße 13
09116 Chemnitz

Telefon:

0371 - 337 81 85

Telefax:

0371 - 337 81 86

Funk:

0173 - 696 82 23

Steuernummer:

215/263/01568

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I.   AGB

II.  Disclaimer

I.   AGB

Zu den in diesem Angebot aufgeführten Leistungen werden folgende Punkte zwischen Auftraggeber und – Nehmer verpflichten vereinbart.

1.Verpflichtungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich kein direktes Vertragsverhältnis mit HR-Promotion einzugehen. Der Auftrageber verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen pünktlichen Zahlung bei ordnungsgemäßer auftragsgemäßer Leistung.


2. Angebot und Abschluss

Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages, sowie mündliche, telefonische oder durch Mitarbeiter von HR-Promotion getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.


3. Auftragsstornierung

Wird der Auftrag als Ganzes oder- falls vereinbart – einzelne Positionen des Auftrages storniert werden alle bis zur Stornierung angefallenen  Arbeiten auf Stundenbasis abgerechnet.


4.Stornierung von Personal

Wird gebuchtes Personal bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so werden 50% des Auftragswertes fällig. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt werden 80% der vereinbarten Auftragssumme fällig.
Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich – falls nichts anders vereinbart – grundsätzlich nur auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand.


5.Ausführung des Auftrages

Das Einsatzpersonal wird von HR-Promotion entsprechend der Auftragsanforderung ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen so ist dies vorab mit HR-Promotion abzusprechen.
HR-Promotion kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrages die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart, Preisänderungen sind im Laufe einer Durchführung eines einzelnen Auftrag nur möglich; wenn sich die Anforderungen ändern. HR-Promotion behält sich vor den Auftrag aus wichtigem Grund (drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.


6. Leistungsgarantie

Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen  nach Leistungserbringung bei HR-Promotion anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.


7.Haftung

Vorbehaltlich anderer als in diesen AGB´s getroffener Reglungen haftet HR-Promotion auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt, haftet HR-Promotion nicht für evtl. entstehende Schäden. Evtl. Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung.
Ein dem Auftraggeber zustehender Schadenersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung der nicht vertragsmäßig erbracht worden ist. Wird HR-Promotion

selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadenersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte. Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers sind in Fällen
verspätete Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.


8. Abrechnung

Die Abrechnung des Auftrages, insbesondere der Vergütung der zum Einsatz gebrachten Personen, erfolgt ausschließlich durch HR-Promotion und ist wenn nichts anderes vereinbart – 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vorgelegte Tätigkeitsnachweise der eingesetzten Personen während oder nach Beendigung des Auftrages abzuzeichnen oder im Verhinderungsfalle  die Angaben von HR-Promotion als richtig anzuerkennen. Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km Geld usw. ist aufgrund vieler Einzelpositionen und dem damit verbunden Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Falls diese dennoch vom Auftrageber gewünscht wird, muss sie vor der Auftragserteilung gesondert vereinbart werden. Diese Leistung wird nach Aufwand berechnet.


9.Kommisionsware

Der Auftraggeber erhält für den Fall eines Ausschankes von HR-Promotion die Ware auf Kommission. HR-Promotion stellt dem Kunden nur die Ware in Rechnung die er verbraucht hat, die Kosten für angefangene Ware trägt der Auftraggeber.


10.Konkurrenzschutz

Die von HR-Promotion eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder Aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 3000 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.


11.Sonstige Bedingungen

Der Auftraggeber und HR-Promotion sind berechtigt alle während der Aktion aufgenommen Dokumentationen, einschließlich Bild und Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten.


12.Salvatorische Klausel

Sollte irgendeiner der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im Sinne des Angebotes ungültig sein, so berührt dies nicht den Auftrag als solchen. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle zur Formulierung einer Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.


13. Haftung bei Person- und Sachschaden

Für eventuelle Sach- oder Personenschäden haftet der Auftraggeber. Insbesondere wenn das Einsatzpersonal den Weisungen des Auftraggebers unterliegt, haftet HR-Promotion nicht.


14.Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Unternehmens HR-Promotion in Chemnitz

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II.   Disclaimer

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Quelle: Disclaimer von Rechtsanwalt Sören Siebert - Ihr Rechtsanwalt zum Internetrecht

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