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Zu den in diesem
Angebot
aufgeführten Leistungen werden folgende Punkte zwischen
Auftraggeber und – Nehmer verpflichten vereinbart.

1.Verpflichtungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich kein direktes
Vertragsverhältnis mit HR-Promotion einzugehen. Der Auftrageber
verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen pünktlichen Zahlung
bei ordnungsgemäßer auftragsgemäßer Leistung.

2. Angebot und Abschluss

Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages, sowie
mündliche, telefonische oder durch Mitarbeiter von HR-Promotion
getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie
schriftlich vereinbart werden.

3. Auftragsstornierung

Wird der Auftrag als Ganzes oder- falls vereinbart – einzelne
Positionen des Auftrages storniert werden alle bis zur
Stornierung angefallenen Arbeiten auf Stundenbasis
abgerechnet.

4.Stornierung von Personal

Wird gebuchtes Personal bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn durch
den Auftraggeber storniert, so werden 50% des Auftragswertes
fällig. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt werden
80% der vereinbarten Auftragssumme fällig.
Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich – falls nichts anders
vereinbart – grundsätzlich nur auf den Auftrag als Ganzes und
nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Werden
vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in
Anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart –
weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon
ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand.

5.Ausführung des Auftrages

Das Einsatzpersonal wird von HR-Promotion entsprechend der
Auftragsanforderung ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes
notwendig sein andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu
erbringen so ist dies vorab mit HR-Promotion abzusprechen.
HR-Promotion kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber
mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines
Auftrages die Durchführung anderen Personen übertragen als
ursprünglich vereinbart, Preisänderungen sind im Laufe einer
Durchführung eines einzelnen Auftrag nur möglich; wenn sich die
Anforderungen ändern. HR-Promotion behält sich vor den Auftrag
aus wichtigem Grund (drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz
des Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung
nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner
Zahlungspflicht entbindet.

6. Leistungsgarantie

Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei
Wochen nach Leistungserbringung bei HR-Promotion anzuzeigen,
andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.

7.Haftung

Vorbehaltlich anderer als in diesen AGB´s getroffener Reglungen
haftet HR-Promotion auf Schadensersatz wegen Verletzung
vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere wenn das
Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des
Auftraggebers unterliegt, haftet HR-Promotion nicht für evtl.
entstehende Schäden. Evtl. Ansprüche verjähren innerhalb einer
Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung.
Ein dem Auftraggeber zustehender Schadenersatzanspruch besteht
maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der
Leistung der nicht vertragsmäßig erbracht worden ist. Wird
HR-Promotion |
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selbstverschuldet
die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber
Schadenersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung
für den Teil der Leistung der selbstverschuldet nicht erbracht
werden konnte. Anderweitige und darüber hinaus gehende
Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers sind in Fällen
verspätete Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen
höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung
ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

8. Abrechnung

Die Abrechnung des Auftrages, insbesondere der Vergütung der zum
Einsatz gebrachten Personen, erfolgt ausschließlich durch
HR-Promotion und ist wenn nichts anderes vereinbart – 14 Tage
nach Rechnungsstellung fällig. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, die ihm vorgelegte Tätigkeitsnachweise der eingesetzten
Personen während oder nach Beendigung des Auftrages abzuzeichnen
oder im Verhinderungsfalle die Angaben von HR-Promotion als
richtig anzuerkennen. Eine detaillierte Einzelabrechnung der
vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km Geld usw.
ist aufgrund vieler Einzelpositionen und dem damit verbunden
Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Falls diese dennoch vom Auftrageber gewünscht wird, muss sie vor
der Auftragserteilung gesondert vereinbart werden. Diese
Leistung wird nach Aufwand berechnet.

9.Kommisionsware

Der Auftraggeber erhält für den Fall eines Ausschankes von
HR-Promotion die Ware auf Kommission. HR-Promotion stellt dem
Kunden nur die Ware in Rechnung die er verbraucht hat, die
Kosten für angefangene Ware trägt der Auftraggeber.

10.Konkurrenzschutz

Die von HR-Promotion eingesetzten Personen dürfen für die Dauer
von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber,
weder Aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw.
als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden.
Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von
3000 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche
bleiben hiervon unberührt.

11.Sonstige Bedingungen

Der Auftraggeber und HR-Promotion sind berechtigt alle während
der Aktion aufgenommen Dokumentationen, einschließlich Bild und
Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und
Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken
und Produkte des Auftraggebers beinhalten.

12.Salvatorische Klausel

Sollte irgendeiner der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im
Sinne des Angebotes ungültig sein, so berührt dies nicht den
Auftrag als solchen. Die beiden Vertragsparteien verpflichten
sich in diesem Falle zur Formulierung einer Vereinbarung, die
dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.

13. Haftung bei Person- und Sachschaden

Für eventuelle Sach- oder Personenschäden haftet der
Auftraggeber. Insbesondere wenn das Einsatzpersonal den
Weisungen des Auftraggebers unterliegt, haftet HR-Promotion
nicht.

14.Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Unternehmens
HR-Promotion in Chemnitz |